- Zündholzmonopol
- Zündholzmonopol,Zündwarenmonopol, ein 1930 begründetes Finanzmonopol in Form eines Zwischenhandelsmonopols, dessen Errichtung die Vorbedingung für die Zeichnung einer Anleihe des Deutschen Reiches (»Kreuger-Anleihe«, nach I. Kreuger) durch die Svenska Tändsticks AB war. Zur Ausübung des Zündholzmonopols wurde die 1926 gegründete Deutsche Zündholzverkaufs-AG in die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG, Sitz: Berlin, dann Frankfurt am Main) umgewandelt. Den in ihr verbundenen deutschen und schwedischen Herstellern wurden von der DZMG Produktionsquoten zugeteilt. - Mit der vollständigen Rückzahlung der Kreuger-Anleihe zum 15. 1. 1983 entfiel die vertragliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Svenska Tändsticks AB, das Zündholzmonopol aufrechtzuerhalten; es wurde zum 16. 1. 1983 abgeschafft.
Universal-Lexikon. 2012.